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Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. „Meister-BAföG“ –
begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von
beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen
auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden
Lehrgängen.
Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau
beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation
des Fachkräftenachwuchses.
Über die Darlehens-Teilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen
Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. |