Der Intensive

Lehrgang Augenoptikermeister/in 

Vollzeit / Teile I + II
Dauer 10 Monate

Der Lehrgang bereitet auf die Fachpraxis und Fachtheorie (Teile I+II)
der Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk vor.

Die Ausbildung erfolgt nach dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum Augenoptikermeister unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen.

Der gesamte theoretische und praktische Unterricht ist sinnvoll aufeinander abgestimmt und zukunftsorientiert ausgerichtet. Der Unterricht findet in Vollzeitform von montags bis freitags statt und ermöglicht so eine intensive Prüfungsvorbereitung.
Ein Eingangstest, der über die Zulassung zum Lehrgang entscheidet, wird nicht durchgeführt. Jedoch muss jeder Teilnehmer in allen Fächern während des gesamten Lehrganges Leistungsnachweise in Form von Klausuren und praktischen Arbeitsproben erbringen, deren Noten in das Schulabschlusszeugnis eingehen.

Wir empfehlen diesen Lehrgang mit einem 8-wöchigen Teilzeitlehrgang Teil III+IV zu kombinieren, der Ihnen betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen vermittelt, die erfahrungsgemäß das Verständnis der Handlungsfelder Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Organisation des fachtheoretischen Teils erleichtern.
Die Termine sind entsprechend so aufeinander abgestimmt, dass Sie mit dem Lehrgang Teil III+IV starten können und direkt im Anschluss den Lehrgang Teil I+II besuchen können. 


Übersicht

Lehrgangsdauer: ca. 10 Monate

Termine: 

2011

Teil I + II 09. Mai 2011 - 17. Februar 2012

05. Dezember 2011 - 21. September 2012

Lehrgangsgebühr:  7275,- EUR (Teile I+II)

Lernmittelkosten: für die selbst zu beschaffenden Lernmittel (Bücher, etc) sind ca. € 250,- anzusetzen 

Unterricht: Montag-Freitag
Anmeldung: Die Lehrgangsplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.

Zulassung: Zur Meisterabschlussprüfung sind alle zugelassen, die zum Zeitpunkt der Prüfung über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Augenoptiker mit Gesellenbrief verfügen.

Abschlussprüfung: Die Abnahme der anerkannten Meisterprüfung nach Lehrgangsende erfolgt durch einen Handwerkskammerprüfungsausschuss

Förderung: Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzung kann elternunabhängiges BAföG bzw. Meister-BAföG beantragt werden. Die Antragsstellung sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen.

Auszug aus dem Stoffplan

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Anmeldeformular


ifb - Institut für Berufsbildung • Staatlich anerkannte Fachschule für Augenoptik und Optometrie GmbH. - Meisterschule für Hörgeräteakustik  • 76135 Karlsruhe

 

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