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Der Lehrgang vermittelt Ihnen alle Lehrinhalte des
praktischen Teils I und theoretischen Teils II der Meisterprüfung im
Augenoptikerhandwerk. Die Ausbildung erfolgt nach dem bundesein-
heitlichen Rahmenlehrplan für die
Ausbildung zum
Augenoptikermeister unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Regelungen.
Der gesamte theoretische und praktische
Unterricht ist sinnvoll aufeinander
abgestimmt
und zukunftsorientiert ausgerichtet.
Ein Eingangstest, der über die Zulassung zum
Lehrgang entscheidet, wird nicht
durchgeführt.

Wir empfehlen Ihnen, vor diesem Lehrgang den
8-wöchigen Teilzeitlehrgang Teil III + IV zu absolvieren.
Teil III vermittelt betriebswirtschaftliche und rechtliche
Grundlagen, die Ihnen das Verständnis
der Handlungsfelder Auftragsabwicklung, Betriebs-führung und
Organisation des fachtheoretischen Teils II in der Theorie
erleichtern.
Der Teil IV vermittelt Ihnen arbeitspädagogische
und rechtliche Grundlagen.
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Lehrgangsgebühr: EUR 7275,- (Teile I + II)
Lernmittelkosten: die Kosten für Lehr-Bücher etc. richten sich
nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Förderung: Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzung
kann elternunabhängiges BAföG bzw. Meister-BAföG beantragt
werden.
Die Antragsstellung sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen.
Ausführliche Infos
zum Meister-BAföG
finden Sie -->
hier ...
Zulassung: Zur Meisterabschlussprüfung sind alle
zugelassen, die zum Zeitpunkt der Prüfung Augenoptikergeselle
/ in sind oder einen anderen Handwerksmeistertitel besitzen.
Abschlussprüfung: Die Abnahme der anerkannten
Meisterprüfung nach Lehrgangsende erfolgt durch einen
Handwerkskammerprüfungsausschuss.
Anmeldung: Die Lehrgangsplatzvergabe erfolgt in der
Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Es gibt keine
Anmeldefrist.
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