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Der Unterricht erfolgt in 4 Unterrichtsblöcken zu je
4 Wochen Vollzeitunterricht verteilt auf einen Zeitraum von ca. 16
Monaten.
Die Zeit zwischen den einzelnen Unterrichtsblöcken nutzen Sie bei
freier Zeiteinteilung zum eigenständigen Lernen mit Hilfe von
Lektionen, die wir Ihnen im Downloadbereich unserer Homepage zur
Verfügung stellen.
Während der Schulungsblöcke trainieren Sie intensiv die praktischen
Lehrgangsinhalte, ergänzt durch theoretische Unterrichtseinheiten.
Dieser Lehrgang bietet Ihnen die Möglichkeit, sich bei reduzierten
Unternehmensfehlzeiten auf die Meisterprüfung vorzubereiten.


Wir empfehlen Ihnen, vor diesem Lehrgang den
8-wöchigen Teilzeitlehrgang Teil III + IV zu absolvieren.
Teil III
vermittelt betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen, die
Ihnen das Verständnis
der Handlungsfelder Auftragsab-wicklung,
Betriebsführung und Organisation des fachtheo-retischen Teils II in
der Theorie erleichtern.
Der Teil IV vermittelt Ihnen
arbeitspädagogische
und rechtliche Grundlagen. |
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Lehrgangsbeginn: 05. November
2012
Lehrgangsende: 14. Februar
2014
Unterricht:
4 Wochen Vollzeit / Montag – Freitag
Block 1: 05.11.2012 - 30.11.2012
Block 2: 25.02.2013 - 22.03.2013
Block 3: 24.06.2013 - 19.07.2013
Block 4: 20.01.2014 - 14.02.2014
Unterrichtfreie Zeit: Selbstlernphasen |
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Lehrgangsgebühr: EUR
6275,-
Lernmittelkosten: die Kosten
für Lehrbücher etc. richten sich nach Ihren individuellen
Bedürfnissen.
Förderung: Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzung
kann elternunabhängiges BAföG bzw. Meister-BAföG beantragt
werden.
Die Antragsstellung sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen.
Ausführliche Infos zum Meister-BAföG
finden Sie -->
hier ...
Zulassung: Zur Meisterabschlussprüfung sind alle
zugelassen, die zum Zeitpunkt der Prüfung Augenoptikergeselle/in sind oder einen anderen Handwerksmeistertitel besitzen.
Abschlussprüfung: Die Abnahme der anerkannten
Meisterprüfung nach Lehrgangsende erfolgt durch einen
Handwerkskammerprüfungsausschuss.
Anmeldung: Die Lehrgangsplatzvergabe erfolgt in der
Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Es gibt keine
Anmeldefrist.
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